Rezept und Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Spätestens zu Ihrem ersten Behandlungstermin sollten Sie Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt mitbringen, wenn Sie uns das erste Mal besuchen, auch bitte Ihre Krankenkassenkarte.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett. Das bedeutet, für Sie fällt eine Zuzahlung an, die sich wie folgt errechnet:
Bitte bezahlen Sie die Rezeptgebühr bis zu Ihrer letzten Behandlung, den genauen Betrag teilt Ihnen Ihr Therapeut mit.
Falls Sie von der Rezeptgebühr befreit sind, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.
Wir arbeiten im 30-Minuten-Takt, die reine Behandlungszeit nach ärztlicher Verordnung beträgt dabei ca. 20 - 25 Minuten.
Nach deutschem Heilmittelwerberecht § 3 weisen wir darauf hin: Bei den auf diesen Seiten unseres Internetauftritts vorgestellten Diagnose- und Behandlungsmethoden handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin und Erfahrungsheilkunde.
Diese sind zurzeit weitgehend von der wissenschaftlichen Medizin (beziehungsweise der derzeit herrschenden Lehrmeinung) noch nicht genügend erforscht und somit wissenschaftlich nicht unumstritten.
Alle Angaben und Eigenschaften, Wirkungen und Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen innerhalb der Diagnose- bzw. Therapiemethoden selbst.